Ü 30

Fahren Sie ruhig zu Ü 30-Partys! Aber an Schule und Kindergarten nicht mit über 30.

Endlich ist auch der Ratsbeschluss vom 12.9.2017 zu Tempo 30 auf der Hauptstraße im Bereich von Kindergarten und Grundschule vollzogen. Bis zuletzt bedurfte es dafür aber meines Drängens, bevor nun tatsächlich die Schilder aufgestellt wurden.

Dabei scheint die Rechtslage klar: Der Bundesrat hat 2017 die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert, dass Tempo 30 nunmehr auch auf Ortsdurchfahrten einer Landesstraße vor Schulen und Kindergärten ohne weiteres angeordnet werden kann, wenn ein direkter Zugang von der Einrichtung zu der Straße besteht oder dort regelmäßig Bring- und Abholverkehr besteht. All diese Voraussetzungen liegen bei unserer Grundschule und dem Kindergarten vor.

Trotzdem zögerte das Land fast eineinhalb Jahre – für mich völlig unverständlich.

An dieser Stelle mein Dank an die Samtgemeindeverwaltung und den Landkreis, die zusammen mit mir in dieser Sache am Ball geblieben sind.

Unbefriedigend ist noch, dass die Tempobegrenzung von Klein Winnigstedt kommend nicht bereits vor Turnhalle und Bushaltestelle angeordnet wurde, sondern erst nach der Kurve. Denn zahlreiche Kinder queren auch hier die Straße.

Hier werde ich nachhaken.

(Michael Waßmann, Bürgermeister, 1.3.2019)