Gemeinde & Gemeinderat

Gemeinde Winnigstedt in der Samtgemeinde Elm-Asse

Die Gemeinde Winnigstedt gehört als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elm-Asse an. Die Samtgemeinde erfüllt für die Gemeinde eine Reihe von Aufgaben, welche die Leistungsfähigkeit einer kleinen Gemeinde überfordern würden. Dazu gehören der abwehrende Brandschutz (Feuerwehr), die Grundschule, das Kindergartenwesen, die Unterhaltung eines Bauhofes sowie die Verwaltung der öffentlichen Aufgaben. (§ 98 Nds. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG)

Im Übrigen ist der Gemeindebürgermeister für die Aufgaben der Gemeinde zuständig, insbesondere soweit es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Hierbei erfährt er jedoch die Unterstützung durch die Samtgemeindeverwaltung. Und der Bürgermeister vertritt die Gemeinde rechtsgeschäftlich und repräsentativ nach außen. (§§ 85, 86 sowie 105, 106 NKomVG).

Der Rat der Gemeinde beschließt in allen Angelegenheiten der Gemeinde, soweit er zuständig ist. Ferner überwacht er die Durchführung seiner Beschlüsse durch die Verwaltung und die Wahrnehmung der weiteren Verwaltungsangelegenheiten. Die Zuständigkeit des Rates ist im Wesentlichen geregelt in § 58 NKomVG.
In der Kompetenz des Rates liegen insbesondere die Beschlussfassung über den Haushalt, über Satzungen und Verordnungen, die Erhebung Abgaben (Gebühren, Steuern, Beiträge) sowie Verfügungen über das Vermögen der Gemeinde.

Zusammensetzung des Gemeinderates

Der Gemeinderat besteht aus 9 Ratsmitgliedern, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Die letzte Kommunalwahl – zur nun XI. Wahlperiode – fanden am 12. September 2021 statt. Der Gemeinderat tagt grundsätzlich öffentlich und bietet für die Einwohnerinnen und Einwohner in jeder Sitzung auch zwei Fragestunden. (zu den Sitzungsterminen…)

Derzeit besteht der Rat aus 2 Mitgliedern der CDU (Carsten Bewig – zweiter stellv. Bürgermeister – und Jacob Twelckmeyer, 5 Mitgliedern der Wählergruppe “Gemeinsam für Winnigstedt” – GfW (Jennifer Burtzlaff, Lothar Geffe, Oliver Hörmann – Ortsbeauftragter, Raphael Mühlegger – erster stellv. Bürgermeister und Michael Waßmann – Bürgermeister) sowie 2 Mitgliedern der Parteiunabhängigen Interessengemeinschaft – UI (Julia Ackermann und Wilhelm Just).

Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss bereitet unbeschadet seiner weiteren Zuständigkeiten – in immer nichtöffentlicher Sitzung – die Beschlüsse des Rates vor (§ 76 NKomVG).

Derzeit besteht der Verwaltungsausschuss aus dem Bürgermeister Michael Waßmann (GfW) sowie den stimmberechtigten Beigeordneten Raphael Mühlegger (GfW) und Carsten Bewig (CDU). Mit beratender Stimme trägt Wilhelm Just (CDU) ein Grundmandat.

Allgemeiner Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters

Der allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters Michael Waßmann ist auch mit Beginn der XI. Wahlperiode der Samtgemeindeangestellte Gordon Liesche (§ 105 Abs. 5 NKomVG)