Ordnungswesen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle oder dauerhaft interessante Informationen rund um ordnungsrechtliche Fragen. Beachten Sie, dass die Zuständigkeit für das Ordnungswesen (“Gefahrenabwehr”) bei der Samtgemeinde Elm-Asse liegt. Das folgt aus der Vorschrift des § 98 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Sie finden Ihren Ansprechpartner bei der Samtgemeindeverwaltung über die Zentrale (05332/938-0) oder gezielt unter SG Elm-Asse Samtgemeinde > Ansprechpartner.

Häufige Konfliktthemen sind Hundekot, Straßenreinigung und Rückschnitt von Gehölzen:

20230320 Bekanntmachung Hundekot Straßenreinigung Rückschnitt