Geschichte der Winnigstedt-Stiftung

Die Samtgemeinde Elm-Asse ging am 1. Januar 2015 aus der Fusion der vormaligen Samtgemeinden Schöppenstedt und Asse hervor. Ziel dieser Fusion war unter anderem eine Entschuldung der Haushalte der beiden Samtgemeinden durch Schaffung einer effizienteren Verwaltungseinheit. Das Land hat dieser neuen Samtgemeinde hierfür eine Entschuldungshilfe von 32,7 Mio. € gewährt, im Gegenzug aber auch Auflagen festgeschrieben, mit denen eine künftige Überschuldung verhindert werden soll. Hierzu gehört auch eine Reduzierung der Ausgaben für “freiwillige Leistungen” auf 2,5% der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

Auch auf der Ebene der Samtgemeinde wurden alle Einsparmöglichkeiten geprüft, so dass sogar der Grundschulstandort in Winnigstedt zur Disposition stand.

Der Gemeinderat hat daher im Jahr 2014 die Winnigstedt-Stiftung ins Leben gerufen, um mit ihr weiterhin “im Sinne und zum Wohl der Einwohner” handlungsfähig zu bleiben und um “viele Dinge auch weiterhin […] erhalten und fortführen zu können”, so aus der Präambel der Stiftungssatzung vom 3. April 2014.

Die Mitfinanzierung der Trägerschaftskosten der Grundschule, die Ausfinanzierung der Nachmittagsbetreuung in den Räumen der Schule sowie die Unterstützung weiterer schulischer Aktivitäten sind – neben anderen Zwecken – zur Hauptaufgabe bestimmt worden.

Als Besonderheit handelt es sich hierbei um eine nicht rechtsfähige Stiftung. Vorteil dieser Konstruktion ist, dass die Stiftung auch ohne bedeutendes Stammkapital – in einer sehr niedrigszinslichen Periode – mit durchlaufenden Geldern ihren Stiftungszweck verwirklichen oder – wahlweise – das Stiftungskapital erhöhen kann. Hierzu können auch Spenden angenommen werden.

Als nicht rechtsfähige Stiftung wird treuhänderisch verwaltet durch “Die Braunschweigische Stiftung”.

Der aus neun Personen bestehende Stiftungsbeirat hat im Wesentlichen die Aufgabe, Anträge zu bewerten und über die Verwendung der Stiftungsmittel zu entscheiden. Mitglieder des Stiftungsrates sind satzungsgemäß mindestens 6 Mitglieder des Gemeinderates und im weiteren Einwohnerinnen und Einwohner mit erstem Wohnsitz in Winnigstedt.

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